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Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen?

Der Makler hat gem. § 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung nur dann unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Maklerprovision, wenn er ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten (siehe § 6 Abs. 1).

Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie?

Zum 23.12.2020 tritt die Neufassung der §§ 656a ff. BGB in Kraft, die dieses regeln.
Gem.
§ 656b BGB gilt das folgende nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist und gem. § 656c BGB Abs. 1 BGB auch nur bezüglich einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses:

Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrages einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. 
2 Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. 3 Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. 4 Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.

Und § 656 d BGB regelt:
(1) 1 Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. 2 Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.

(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend

Demnach zahlt der Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wenn er Verbraucher ist, nur dann die Maklerprovision, wenn der Verkäufer seinerseits die andere Hälfte der Gesamtprovision an den Makler zahlt.

In allen übrigen Fällen, also wenn der Käufer kein Verbraucher ist oder es sich nicht um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die bisherigen Regelungen (zahlt also im Regelfall der Käufer allein die Maklerprovision).

Wie hoch sind in NRW die Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie?

Nebenkosten fallen an für:
- Grunderwerbssteuer (länderspezifisch) in NRW 6,5 %
- Notargebühren ca. 1,5 %
- Maklerprovision: zwischen 1,5 – und 5 %, abhängig vom Maklervertrag, siehe Neufassung der
§§ 656 a ff. BGB
- evtl. weitere Kosten für Gutachter etc.

Warum ist ein Alleinauftrag zum Verkauf einer Immobilie an nur einen Makler sinnvoll?

Weil, wenn mehrere Makler dasselbe Objekt anbieten, dieses im Markt schnell „verbrannt“ sein kann, d.h. es kann der Eindruck entstehen, das Objekt soll schnellstmöglich verkauft werden. Dies würde seinen Preis drücken. Ferner können nach dem Verkauf Probleme auftreten hinsichtlich der Frage, welcher Makler nun einen Provisionsanspruch hat.

Wann ist ein Bieterverfahren sinnvoll?

Wenn der Marktwert eines Verkaufsobjektes mit den üblichen Methoden schwer zu bestimmen ist, weil z. B. wegen seiner Lage oder seiner Bauart oder – Ausstattung keine brauchbaren Vergleichswerte herangezogen werden können, bietet sich das Bieterverfahren an. Dabei erhält der Verkäufer durch die abgegebenen Preisangebote einen Eindruck vom Marktwert seines Objektes. Anders als bei einer Versteigerung ist dabei das vom Kaufinteressenten abgegebene Preisangebot rechtlich nicht verbindlich, ebenso ist der Verkäufer nicht zur Annahme verpflichtet.
Zum konkreten Ablauf des Bieterverfahrens siehe folgenden Link:

Bieterverfahren

Was bedeutet das Widerrufsrecht?

Alle Hinweise zum Widerrufsrecht finden Sie hier: 

Widerrufsrecht

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