Hinter einem Bieterverfahren steckt mehr Aufwand, als so mancher Eigentümer vermutet. Deswegen sollten Immobilienverkäufer auch lieber einen erfahrenen Immobilienprofi damit beauftragen
Wer zur Besichtigung kommt, soll sich ausführlich über die Immobilie informieren können. Dazu erstellen Verkäufer oder Makler in der Regel ein Exposé für die Immobilie, in dem alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind.
Nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage gilt zunächst einmal: Je mehr Interessenten zum Besichtigungstermin kommen, desto besser. Wenn Interessenten sehen, dass sich viele für die Immobilie interessieren, führt das vielleicht zu einem höheren Gebot und einem besseren Endpreis. Es besteht allerdings auch die Gefahr, dass potenzielle Kaufinteressenten aussteigen, weil sie mit der Situation des Bieterverfahrens überfordert sind.
Interessierte können nach der Besichtigung ein Angebot für die Immobilie abgeben. Dazu haben sie eine bestimmte Frist, die Makler oder Verkäufer festlegen – in der Regel sind das zwei bis vier Wochen. In dieser Zeit muss der Interessent dann sein Angebot schriftlich unterbreiten. Kaufentschlossene sollten in jedem Fall im Vorfeld geplanter Bieterabsichten den Rahmen der Finanzierung abgeklärt haben!
Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Eigentümer, ob er das höchste Gebot annimmt, ablehnt oder auf dessen Grundlage mit dem Interessenten weiter verhandelt. Entscheidet er sich für ein Angebot, muss aber auch beim Angebotssteller weiterhin Kaufbereitschaft bestehen. Erst dann erfolgt der rechtskräftige Verkauf einer Immobilie über einen Notar.
Bieterverfahren ist nicht bindend:
Im Gegensatz zur Auktion oder Zwangsversteigerung hat das Bieterverfahren für den Immobilienverkäufer einen entscheidenden Vorteil: Der Verkäufer kann, aber muss das höchste Angebot nicht annehmen. Im Gegenzug kann aber auch der Höchstbietende wieder abspringen, was er in der Regel aber nicht tut.
Für welche Immobilien ist ein Bieterverfahren sinnvoll?
Hat ein Haus eine gute Lage, beispielsweise in der Stadt, ist aber nicht saniert, könnte sich ein Bieterverfahren lohnen. Ein Bieterverfahren ist nicht bei jeder Immobilie sinnvoll. Immobilienprofis haben deswegen eine Faustregel: „Es kann sich dann lohnen, wenn etwas an der Immobilie richtig toll ist – aber auch etwas richtig mies.“
Wann Bieterverfahren eine interessante Alternative darstellen:
- Bei Häusern in guter Lage, die aber renovierungsbedürftig sind, gibt es häufig unterschiedliche Schätzungen, was den Marktwert anbelangt. Durch ein Bieterverfahren lässt er sich bequem feststellen.
- Schlecht verkäufliche Immobilien, bei denen ein normales Inserieren nur keinen oder wenige Interessenten ansprechen würde, haben bei einem Bieterverfahren bessere Chancen einen Käufer zu finden.
- Wenn die Immobilie verkauft werden muss, weil der Verkäufer das Geld zeitnah benötigt, bietet sich ein Bieterverfahren ebenfalls an.
Vor- und Nachteile des Bieterverfahrens:
Ein Bieterverfahren eröffnet dem Verkäufer viele Vor-, aber auch manche Nachteile. Wer seine Immobilie verkauft, sollte also genau abwägen.Vorteile:- Der Verkäufer kann innerhalb weniger Wochen einen Verkauf abwickeln, wenn alles glattläuft. Die Vermarktungszeit, die für einen Hausverkauf in der Regel mehrere Monate beträgt, ist also kürzer. Das bedeutet wiederum für den Immobilienverkäufer und den Makler Zeitersparnis. Bei einem Online-Verfahren läuft das Bieten sogar noch schneller ab.
- Ein optimaler Verkaufspreis wird durch den Wettbewerbsgedanken erzielt. Je mehr Bieter, desto mehr Nachfrage, desto höher können Verkäufer und Makler den Preis in die Höhe treiben.
- Mit einem Bieterverfahren kann man zunächst viele Interessenten ansprechen. „Ein solches Verfahren erzeugt mehr Aufmerksamkeit am Markt.
- Selbst wenn der Verkäufer eigentlich nicht am Verkaufen, sondern am Wert der Immobilie interessiert ist: So kann er einen realen Marktwert ermitteln.
Nachteile:- Durch das Bieterverfahren kommt es nicht zwangsläufig zum Verkauf des Hauses. Dem Verkäufer können die abgegebenen Angebote zu niedrig sein – aber auch der Käufer kann noch abspringen. Das abgegebene Gebot ist also erst einmal genauso wenig bindend wie das Angebot des Immobilienverkäufers.
- Bei einem Sammelbesichtigungstermin ist immer ungewiss, wie viele Personen tatsächlich auftauchen. Auch birgt ein Bieterverfahren immer die Gefahr, viele Schnäppchenjäger anzulocken, die keine ernsthaften Angebote abgeben.
- Auch wenn der Immobilienverkauf mit dem Bieterverfahren nicht klappt: Der Verkäufer kann danach zumindest einschätzen, wie viel potenzielle Käufer zu zahlen bereit wären – er kennt somit den aktuellen Marktwert. Und da er sich nicht zum Verkauf verpflichtet, kann er nun sein Objekt über ein Immobilienportal auf dem klassischen Wege anbieten.
Wenn Sie sich speziell für den Verkauf Ihrer Immobilie für diese Art der Veräußerung interessieren, kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Gespräch.